AGBs der VIP Stretchlimo e.K.

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen bei VIP Stretchlimo e.K. Die Beförderung und sonstige Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

Bei einer schriftlichen/mündlichen Anfrage des Kunden erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.

Wenn dieses Angebot vom Kunden Unterschrieben und an VIP Stretchlimo zurückgesandt wird, erhalten Sie von uns eine Schriftliche Auftragsbestätigung mit allen notwendigen Angaben, nach dieser Auftragsbestätigung durch uns kommt der Vertrag zustande.

Die aktuelle Preisliste und die Auftragsbestätigung sind Bestandteile der Vertragsbedingung.

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen

Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut der im Internet veröffentlichen Preisliste.  Schriftliche Vereinbarungen bleiben von Preisänderungen unberührt für Mietzeit/preis und sonstige Leistungen.

Die Zahlung des Buchungspreises ist vorab mindestens 7 Tage vor Fahrtantritt auf unser Konto zu überweisen, bei kurzfristigen Buchungen ist es möglich vor Fahrtantritt an den Fahrer in BAR zu bezahlen. Der Komplette Buchungspreis incl. Extras muss zu 100 %  vor Fahrantritt bezahlt werden, für evtl. entstehende Verlängerungen der Buchung oder zusätzlich Extras ist spätestens nach Abschluss der Fahrt in BAR an den Fahrer zu bezahlen. Verlängerungen und Änderungen der Buchung werden jeweils nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

§ 4 Auslandsfahrten

Bei Auslandsfahrten trägt der Kunde sämtliche Mehrkosten für Park- Straßengebühren, Übernachtungskosten für den Fahrer, Eintritte, Fährkosten, usw.

§ 5 Beförderung & Bestimmungen

Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Im Fahrzeug ist ABSOLUTES Rauchverbot.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet, sie können bei der Buchung Ihre gewünschten Getränke bestellen. Haustiere jeglicher Gattung werden nicht befördert.

Für die Beförderung von Babys, Kleinkindern und Kindern hat der Kunde für die entsprechenden Kindersitze zu sorgen. Im gesamten FZG besteht laut StVO uneingeschränkte Anschnallpflicht, außer Sie können uns eine Befreiung der Anschnallpflicht vorlegen. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten, handeln die Fahrgäste trotz der Weisung des Fahrers zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, ist VIP Stretchlimo e.K. oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen.

In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich Neben und Sonderleistungen berechnet.

§ 6 Vertragsstornierung

Beiden Vertragspartnern steht eine Stornierung zu.

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

Bei Stornierungen berechnet VIP Stretchlimo folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises

0 %  bis  6 Wochen vor Antritt der Fahrt,

50 %  bis  3 Wochen vor Antritt der Fahrt,

75 %  bis  1 Woche vor Antritt der Fahrt, sollte die Stornierung innerhalb der letzen Woche vor Fahrantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. Eine Verkürzung der Mietdauer entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglich Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Preis für die Fahrt zu zahlen.

§ 7 Haftung des Kunden

Im Fahrzeug gilt die Gurtpflicht im Rahmen der StVO, bei Nichteinhaltung können keine Schadensersatzansprüche gegenüber der VIP Stretchlimo e.K. gemacht werden.

Der Kunde haftet für alle von ihm oder durch seine mit Fahrgäste verursachten Schäden, Diebstahl oder übermäßiger Verschmutzung jeglicher Art.

Die vom Kunden bzw. von ihm beauftragte Dritte angebrachte Werbung, Beschriftung, Magnetschilder, Anbauten oder Dekorationen sind vom Kunden zu entfernen, bzw. die Kosten für die Entfernung trägt der Kunde, er haftet für alle Folgeschäden am Fahrzeug. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung ( Requisitenversicherung) zu versichern.

§ 8 Haftung von VIP Stretchlimo

Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei den diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von VIP Stretchlimo zurückzuführen.

§ 9 Versicherungsschutz

Für alle Stretchlimousinen der VIP Stretchlimo e.K. besteht eine Haftpflicht sowie Teilkaskoversicherung, des weiteren besteht eine Personenmietwagenversicherung wo eine Unfallinsassenversicherung eingeschlossen ist.

§ 10 Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Gräfelfing. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätte. Gleiches gilt für Lücken.

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